ACHTUNG: Onlineshop Buttonlösung
Ab dem 01.08.2012 tritt das Gesetz zur Abwehr von Abofallen in Kraft. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen im Internet vertreiben, müssen diverse Anpassungen in ihren Shopsystemen vornehmen.
Um sich vor einer Abmahnwelle zu schützen, gilt es für Gewerbetreibende einige Dinge zu beachten:
Für welche e-Commerce Verträge gilt die neue Regelung und betrifft dies auch Verträge, die per E-Mail oder mobile-Commerce geschlossen wurden?
Welche „neuen“ Informationen muss ich dem Kunden nun zur Verfügung stellen und hat das Einfluss auf Ihre momentan gültigen AGB? Ebenso gibt es Richtlinien zur Gestaltung der Buttons, mit denen der Privatkunde ab dem 01.08.2012 seine Online-Bestellungen auslösen wird.
Mehr Informationen und Gestaltungsvorschläge für den Bestellbutton finden Sie unter anderem hier: