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MwSt.-Nachberechnung

Zum Jahreswechsel 2006 auf 2007 hat unsere Regierung die Umsatzsteuer von 16% auf 19% angehoben. Wie Sie Ihren Rechnungen größtenteils entnehmen konnten, haben wir die daraus resultierende Preiserhöhung nicht an Sie weitergegeben, sondern haben unsere Preise stabil gehalten und die Umsatzsteuer für Sie übernommen.

Aufgrund der Komplexität hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu den vielen möglichen Sonder- und Ausnahmeregelungen ein spezielles Schreiben veröffentlicht. Darin wird versucht mögliche Konstellationen und Besonderheiten zu regeln und anhand von Beispielen einen praktischen Bezug herzustellen.

Konkret bedeutet das für Sie:
Maßgebend für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Domains mit der Laufzeit von einem Jahr gehören zu den so genannten Dauerleistungen.

Diese werden an dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschnitt 177 Abs. 3 UStR). Liegt also das Leistungsende der Domain in 2007, so ist die Leistung mit 19% zu Besteuern die im Jahre 2007 ausgeführt wird. Der Vertragsschluss und die Nutzung der Domain im Jahr 2006 sind somit für die Anwendung des Steuersatzes irrrelevant.

Beispiel:
Eine Domain wurde am 01.02.2006 registriert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.

Die Leistung endet folglich am 31.01.2007 und somit ist diese mit 19% für die Laufzeit vom 01.01.2007 – 31.01.2007 zu besteuern, obwohl die Rechnung für diese Domain bereits im Februar 2006 gestellt wurde. Die Rechnung wurde damals natürlich mit dem Steuersatz von 16% gestellt, da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes noch nicht bekannt war.

Aus diesem Grund ist eine Nachberechnung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% nötig.

Sie erhalten in den nächsten Tagen zu jeder Rechnung die wir Ihnen im Jahr 2006 gestellt haben eine entsprechende Nachberechnungsrechnung, die für die relevanten Positionen die Umsatzsteuer nachberechnet.

Bitte überweisen Sie uns unter keinen Umständen die Beträge aus diesen Rechnung. Die nachträglich zu zahlende Umsatzsteuer wird komplett von uns übernommen.

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