Informationspflicht für Online-Händler
Zu den allgemeinen Informationen, die Online-Händler im Impressum veröffentlichen müssen, kommt laut dem Bamberger Landgericht noch eine weitere hinzu. Diese kann allerdings eine gewisse Tragweite haben. Speziell für kleine Shops kann das Urteil aus Bamberg problematisch werden:
Ein Online-Händler muss unter bestimmten Bedingungen binnen 60 Minuten dem Kunden Antworten. Sollte er keine Telefonnummer angeben, muss er gewährleisten in oben genannter Frist auf die Anfragen, die über ein Kontaktformular oder per E-Mail an ihn gestellt wurden, zu reagieren.
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