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Umstellung auf SEPA

Ab dem 01.Februar 2014 wird SEPA* den Zahlungsverkehr im europäischen Zahlungsraum bestimmen. Durch die  „SEPA-Migrationsverordnung“ werden per europäischer Gesetzgebung die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften abgeschaltet. Änderungen betreffen die Umstellung von Kontonummer auf IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl auf BIC (Business Identifier Code).

 

Was ist wichtig für Privatkunden:

– Unternehmen, Vereine und Verwaltungen werden Sie, falls dies noch schon geschehen ist, anschreiben und die bestehende Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat umwandeln oder Ihnen gänzlich neue SEPA-Mandate zu Unterschrift und Rücksendung zusenden.

– Dafür müssen Sie Ihre IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) kennen, denn diese muss angegeben werden.

 

Was ist wichtig für Firmenkunden:

– Geben Sie bereits jetzt die Bankverbindung (IBAN und BIC) auf Ihren Geschäftsbriefen und den E-Mail-Signaturen oder auch der Webseite an.

– Bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschriften können als Grundlage für SEPA-Lastschriften dienen.

– Informieren Sie, für die Umstellung der bekannten Einzugsermächtigung auf die SEPA-Lastschrift, den Zahlungspflichtigen.

-Einholung des SEPA-Mandats für die SEPA-Firmenlastschrift.
Die Einholung eines SEPA-Lastschriftmandates, muss folgenden Wortlaut haben:

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ergänzend sind folgende Angaben auf dem SEPA-Lastschriftmandat anzugeben:
– Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
– Mandatsreferenz
– Wird das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder für eine einmalige Zahlung genutzt.
-Adressdaten, Kontoverbindung, Datum und Unterschrift des Kontoinhabers

– Der Zeichensatz ändert sich. Gegebenenfalls. müssen die Angaben in Ihrer Buchhaltung angepasst werden, da Banken Lastschriften zurückweisen können, wenn nicht erlaubte Zeichen benutzt werden.
Erlaubte Zeichen im internationalen Zahlungsverkehr:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
k l m n o p q r s t u v w x y z
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
’ : ? , – (+ .) /
Leerzeichen

– Der Datenaustauch findet in ISO2022 XML-Formaten statt. Kann Ihre Software diese Formate verarbeiten und ist ggf. Ihre IT auf den deutlich größer werdenden Speicherbedarf vorbereitet?

 

 

 

*SEPA = Single Euro Payments Area oder auch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.

 

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem bevorstehenden Änderungen. Informieren Sie sich bei Ihren Kreditinstituten. Obengenannte Inhalte unterliegen eventuellen Änderungen oder spezifischen Anforderungen, die hier nicht berücksichtigt wurden. Obengenannte Darstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

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